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Posts Tagged ‘Russisch-orthodoxe Kirche’

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Der nachfolgende Artikel ist sehr lang geraten, sorry, ich meinte soviel sagen zu müssen.  Und jetzt kommen sicher die Kommentare von der einen oder anderen Seite. Ok, holt Euch einen Kaffee, lest Euch das Ganze durch und dann …die Diskussion ist eröffnet.

Seit Monaten sitzen sie nun in Untersuchungshaft in Rußland. Von den drei Frauen aus der Gruppe „Pussy Riots“ ist die Rede. Die drei Frauen hatten eine „Performance“ im Altarraum der Christi Erlöser Kathedrale in Moskau veranstaltet und sich dabei im Rahmen eines Punk-Gebetes mit dem Titel „Heilige Jungfrau Maria befreie uns von Putin“ filmen lassen. Die Aktion wurde nach wenigen Minuten von Sicherheitsleuten beendet und die Frauen an die frische Luft gesetzt. Das Video wurde nachbearbeitet, der passende Text und die Musik unterlegt und ab ging es damit in das Netz wo man es heute in vielfältiger Form finden kann.

Kaum jemand hätte Notiz von den provokanten Performances der Gruppe genommen. Schon vor einiger Zeit hatten die Aktivistinnen ähnliche Veranstaltungen durchgezogen, mal in der Moskauer U-Bahn, mal auf der ehemaligen Hinrichtungsstätte auf dem Roten Platz. Dort hatten sie im Rahmen einer Performance den weltbewegenden Satz „Aufstand in Russland – Putin hat sich in die Hose gepißt“ zu Besten gegeben. Die Weltrevolution brach dadurch nicht aus. Auch die Atmosphäre des Kairoer Tahir Platzes wollte sich einfach nicht einstellen und einen „wilden Tag“ wollte offensichtlich auch niemand „mit starken Frauen“ verbringen. M. a. W. soviel Action und so wenig Resultate. Da musste schon stärkeres Geschütz heran.

Man fand es, wie man meinte, in der Christi-Erlöser-Kathedrale und der Publizierung des Videos im Netz. So hatte man selbst sich in eine breitere Öffentlichkeit begeben und wartete offensichtlich auf Antwort. Die ließ auch nicht lange auf sich warten. Zu den Konsumenten der Videos gehörten, man staune, auch die „rechtswahrenden Organe“ wie sie in Russland genannt werden. Kein Wunder daß sich eben diese Organe der Sache annahmen und in der Folgezeit drei der fünf Performancekünstlerinnen verhafteten. Die sitzen jetzt seit fünf Monaten in U-Haft mit der Begründung daß für sie Fluchtgefahr bestünde. Diese Annahme erscheint nicht ganz abwegig zu sein. Dafür spricht die Tatsache daß sich zwei weitere Beteiligte an der Kirchenaktion der Verhaftung dadurch entzogen daß sie sich absetzten wie weiland Lenin in die finnische Schilfhütte.

Mittlerweile gab es in der Sache einen Voruntersuchungstermin in dem die U-Haft der drei Frauen bis maximal Januar 2013 ausgedehnt wurde. Am 30. Juli war der erste Verhandlungstermin in Sachen „Pussy Riot“ der zumindest von der westlichen Öffentlichkeit mit einem breiten Angebot an Kommentaren begleitet wurde. Kein Wunder daher daß neben anderen Medien sich auch das grüne Haus- und Hofblatt der fleischgewordenen Empörung Claudia Roth, ihrer Osteuropaexpertenkollegin Marie-Louise Beck und des männlichen Pendants zur jederzeitigen Empörung, Volker Beck, also die TAZ, ihren Senf zum Thema absondern musste, diesmal an einem Tag sogar mit zwei Artikeln. Zeit sich mindestens einen der Artikel unter der Überschrift „Unverschämt vor Gericht“ genauer anzuschauen.

Bereits der erste Absatz lässt denjenigen stutzen der sich nicht auf die Lektüre des Zentralorgans der alternativen Besserverdiener beschränkt. Heißt es bei anderen Gazetten noch daß sich die Bemühungen von „Pussy Riot“ gegen Putin richten, so u.a. „Die Zeit“  die das Thema unter „Punk gegen Putin“ abhandelt, so kann der staunende Leser der TAZ nicht nur lernen daß der russische Staat gemeinsam mit der Kirche jetzt gegen die Freiheit der Kunst kämpft. Darüber hinaus kann man zumindest am Vormittag des 30. Juli – quasi als netten Nebeneffekt – auch noch lernen daß der Autor Klaus-Helge Donath zwar auf Kriegsfuß mit dem Genitiv steht, dafür aber dem Dativ hochleben lässt. Er schreibt nämlich, daß der Prozeß gegen Pussy Riot beginne „wegen einem Auftritt in der Kathedrale.“

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Am Nachmittag hatte das TAZ Qualitätssicherungsteam den Mangel an Genitiv beseitigt, denn es heißt „Der Prozess gegen die russische Band Pussy Riot beginnt – wegen eines Auftritts in einer Kathedrale. Staat und Kirche kämpfen vereint gegen die Freiheit der Kunst.“ Wenigstens der Genitiv ist gerettet. Im weiteren Verlauf mag sich der Eindruck eines schnell aus anderen Publikationen zusammengeguttenbergten Artikels nicht zu zerstreuen Denn dort heißt es der Prozess beginne am Montag „vor dem Moskauer Bezirksgericht.“ Wer Moskau im Gegensatz zum TAZ Autor auch nur annähernd kennt, dem drängt sich unmittelbar die Frage auf welches der zahllosen Bezirksgerichte in Moskau wohl gemeint sein könne. Schließlich besteht sowohl Moskau, als auch andere größere Städte Russlands i.d.R. aus nicht nur einem Bezirk. Moskau hat zehn Bezirke wie man sogar als TAZ Schreiber mittels Wikipedia hätte feststellen können. Und jeder Bezirk hat sein Gericht. Aber haben wir Verständnis, schließlich ist die Zeit knapp, morgen wird dem Leser eh wieder eine andere Sau angeboten die durch das Dorf getrieben wird. Wer wird da schon kleinlich sein? Der Verfasser des TAZ Artikels wähnt die Verhandlung vor DEM Moskauer Bezirksgericht als schlechtes Omen. Schließlich habe DIESES Gericht schon den früheren Oligarchen und Eigentümer des Yukos-Konzerns Chodorkowski zu mehreren Jahren Lagerhaft verurteilt. Wenigstens hier nähert sich der Verfasser teilweise Russland an. Russland ist bekannt dafür daß es eine ausgesprochene Aberglaubenskultur hat. So soll man, wenn man dem bösen Blick entkommen will dreimal über die linke Schulter spucken, nun ja, und der Autor glaubt eben an Omen.

Falsch ist daß das Gericht sich der Sache annimmt die schon M. Chodorkowski verurteilt habe. Chodorkowski wurde von einem Richter verurteilt während die Verhandlung gegen „Pussy Riot“ von einer Richterin geleitet wird. Noch weniger Ahnung weist der Autor auf, wenn er die Lagerhaft Chodorkovskis anspricht. Hier offenbart sich, neben anderem, ein eklatanter Mangel an Wissen um den russischen Strafvollzug. Hätte der Verfasser wenigstens da Grundkenntnisse aufzuweisen, dann wüsste er, daß es im Bereich des russischen Strafvollzuges verschiedene Bezeichnungen für Haftanstalten gibt. Unter dem Begriff „Tjürma“ versteht man i.a. Strafvollzugsanstalten die in Städten angesiedelt sind. Unter „Lager“, die Strafgefangenen selber sprechen dabei von „der Zone“, versteht man i.d.R. Haftanstalten außerhalb Städten und Siedlungen. Der Begriff ist aus der Stalinzeit und dem damit verbundenen Begriff des „GULAG“ – Gosudarstvennoe upravlenie lagera“ / staatliche Lagerverwaltung – bekannt. Und so soll der der Ausdruck „Lager“ ja wohl auch wirken. Man stelle sich nur vor, die Frauen bei Holzfäll- oder Kanalbauarbeiten im hüfthohen Schnee bei mindestens minus zwanzig Grad. Gekleidet in schwarze oder blaue Steppjacken, die die Kälte nur mühsam abwehren können. Ab und zu übertönt das Heulen eines Wolfes das Brausen des üblichen Schneesturms in der Taiga wo gerade die Abendsonne untergeht. Die Assoziation an „Soweit die Füße tragen“ oder Heinz Günther Konsalik und sein Buch „Die Verdammten der Taiga“ drängt sich auf.

Erwähnt werden muß im Artikel natürlich daß der seinerzeitige Prozeß gegen Chodorkowski rechtsstaatlichen Verfahren Hohn sprach. Klar ist danach nämlich auch, daß der unterschwellige Grundsatz zu gelten hat „einmal rechtsstaatswidrig, immer rechtsstaatswidrig“.

Was soll man von den massenhaft herumlaufenden KGB-Schergen im ehemaligen „Reich des Bösen“ auch anders erwarten? Das Wort von den „Stalinistischen Schauprozessen“ fehlt bei der Beurteilung der Situation vielleicht noch? Immerhin hatte das Gericht vorgehabt die Verhandlung im Internet per Stream zu übertragen. Aber kaum war das gesagt, da tönte aus dem Westen bereits „Stalins Schauprozeß“.

Die  anschließende Verhandlung die auf Antrag der Anklage nicht im Internet übertragen wurde muß dann wohl ein „Moskauer Geheimprozess“ sein. Allerdings wurden die Verfechter der „Seht mal Stalin ist nicht tot“-Linie enttäuscht. Immerhin gab es so etwas wie eine Textzusammenfassung im Netz, allerdings auf Russisch. 

Zuzugeben ist daß Verfahrensakten von rund dreitausend Seiten und eine mehr als kurz bemessene Frist zur Aufarbeitung der Akten durch die Verteidigung nicht gerade dafür sprechen daß hier eine Rechtsstaatsorgie gefeiert werden soll. Ich weiß nicht wie man die Situation beschreiben soll.

Manchmal denke ich die beste antirussische Propaganda wird wohl absichtlich oder unabsichtlich immer noch in Russland selbst gemacht.

Vollends absurd wird es im Artikel wenn der Kremlastrologe im TAZ Schreiber durchkommt und er die Causa Pussy Riot mit der Abrechnung Putins mit den unbeugsamen Oligarchen vergleicht. Er verkennt nämlich den grundlegenden Charakter beider Phänomene und deren Bedeutung für Russland. Beim Kampf gegen die Oligarchen handelt es sich um den Kampf gegen eine Gruppe von Leuten die sich maßlos bereicherten indem sie entweder den Verkauf von herrenlosem Vermögen mit unbekanntem Wert an Leute, die kein Geld besitzen organisierten, oder selbst in den Genuß der so verscherbelten Staatsassets Russlands kamen. Bei Pussy Riot hingegen handelt es sich um eine kleine Gruppe die den Begriff der „Kunst“ nutzen um ihre eigenen politischen Ziele unter das Volk bringen zu können. Dabei sind sie auch gewillt traditionelle in der Bevölkerung weitestgehend anerkannte Regeln wie z.B. die Unantastbarkeit von Sakralstätten zu brechen.

Wenn der Autor schreibt daß Putin die nationale Führungsfigur zu sein habe, kann schon froh sein dass der Schreiber ihn nicht zum „Führer“ macht. Und von diesem „Führer“ ist bekannt, daß er durch Wahlmanipulationen und öffentliche Proteste in Russland angeschlagen sei. Selbst dem wohlmeinensten Verteidiger Russlands hat zwischenzeitlich gedämmert daß die Präsidentschaftswahl in Anlehnung an die seinerzeit in Russland propagierte „gelenkte Demokratie“ als „gelenkte Wahl bezeichnet werden kann. Und das ist noch eine freundliche Umschreibung. Inwieweit das „Wahlen lenken“ allerdings zu einem anderen Präsidenten als Putin geführt haben würde möchte ich einmal offen lassen. Belege für die abenteuerliche Behauptung daß Putin – bei der Mehrheit der Bevölkerung – angeschlagen sei, muß der Verfasser nicht bringen. Profanes Faktensammeln – früher Recherche genannt und im Film über Watergate, „Die Unbestechlichen“, mit Robert Redford und Dustin Hoffman gezeigt – ist nicht mehr en vogue. Warum sich also damit belasten? Der Name Putin, vielleicht noch ergänzt mit der Bezeichnung „KGB-Agent“ allein muß ausreichen um eine Gänsehaut zu erzeugen und ersetzt so Fakten.

Schön zu wissen ist weiterhin, wenn der TAZ Schreiber erkannt hat, daß das russische Volk Putin nicht mehr blindlings folge. Diese Erkenntnis des TAZ Redakteurs lässt nämlich in dankenswerter Offenheit Rückschlüsse auf sein Bild „der Russen“ (die es so nicht gibt) zu. Es handelt sich dabei offenbar um eine wüste Mischung aus „neuem Russen“ a la Prochorov, gepaart mit bettelnden Babuschkis vor den Moskauer Metroeingängen, abschließend garniert mit einem „kleinen Schuß“ treidelnder Wolgaschiffer, die im ewigen Joch Schiffe wolgaaufwärts schleppen müssen und dabei ihre melancholischen Lieder singen.

Im Gegensatz zu diesem Bild „des Russen“ kann derjenige der sich mit Russland ein wenig mehr auskennt und Russland nicht mit dem Aufenthalt in den beiden Metropolen Moskau und St. Petersburg allein verwechselt, viele Initiativen benennen in denen sich Bürger bereits zusammen geschlossen haben um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Genannt sei hier beispielhaft die Bewegung der „Blauen Eimer“  und der Protest gegen die Abholzung des Waldes von Khimki in dessen Gefolge der Bürgermeister Juri Luschkow seinen Posten unter Angabe anderer Gründe verlor. Und hätte sich der Verfasser wirklich Gedanken um die Protestbewegung in Russland gemacht, dann wäre ihm dieser Artikel vielleicht in die Hand gefallen  und er hätte gesehen daß die Mehrheit der in Russland Protestierenden sich eher für ein Russland als demokratischen Rechtsstaat interessieren als für die Ablösung Putins.

Weiter geht die rauschende Fahrt durch den TAZ Artikel. Unter der Zwischenunterschrift „Vorwurf:’Rowdytum“ und „konfessioneller Hass’ wird zunächst einmal aufgeführt daß das Gesetz für „Rowdytum“ eine Strafe von „maximal“ sieben Jahren vorsieht. Die sieben Jahre Haft, genannt in Absatz zwei des Artikel 213 des StGB Russlands, müssen für wohl fast alle westlichen Journalisten so faszinierend gewesen sein, daß man kaum einen westlichen Artikel findet in dem nicht auf das maximale Strafmaß hingewiesen wird. Insoweit kann man auch ein landläufiges Russlandklischee bedienen das man wie folgt zusammenfassen kann: „Arme friedlich demonstrierende Mädchen werden zu sieben Jahren Lagerhaft verurteilt.“ Heimlich still und leise übersieht man absichtlich oder unabsichtlich daß es sich um die maximale Strafe für Rowdytum gemäß Artikel 231 Abs. 2 des StGB der Russischen Föderation handelt. Andere im Absatz 1 vorgesehene Strafen sind Geldstrafen, Arbeitsleistung bis zu vierhundertachtzig Stunden und andere Strafen. Der Schreiber verkennt schließlich, daß der Vorwurf des Schürens „konfessionellen Hasses“ den Tatbestand des „Rowdytums“ nicht zusätzlich verschärft, sondern bereits Bestandteil des allgemeinen Tatbestandes des Artikel 231 Abs 1 Zif. B) des StGB der Russischen Föderation ist.

„Google – und auch Wikipedia – ist dein Freund.“ möchte man dem Schreiber zurufen. Und weiter geht es mit dem Bedienen billigster Klischees Rußland betreffend wenn er schreibt, daß die Mitglieder von „Pussy Riot“ Wollmasken getragen hätten, die schon im Krimkrieg von den Engländern getragen worden sein sollen und in diesem Krieg habe sich die Rückständigkeit Russlands erstmals deutlich offenbart. Wie rückständig muß daher das Land auch heute noch sein wenn es entsprechend hart auf die Wahrnehmung „künstlerischer Freiheiten“ in einer der Hauptkirchen regiert? Welchen Maßstab der Verfassen anlegt und warum ein Land so „rückständig“ ist, wenn es denn „rückständig“ ist, auf diese Frage kommt der Verfasser nicht. Was gibt es Schöneres als wenn man alte weitverbreitete Vorurteile über Russland seiner geneigten Leserschaft nur deshalb schnell und umfassend bedienen kann weil man erstens selbst frei von „störendem Hintergrundwissen“ aber statt dessen mit „gesundem Halbwissen“ versehen ist und zweitens darauf bauen kann daß das beim Lesepublikum ebenfalls der Fall sein wird.

Zur Rückständigkeit Russlands sei anzumerken, daß Rußland, wie andere Staaten auch, ein säkularer Staat ist in dem Glaubensbekenntnisfreiheit gilt. Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation  Jedem wird die Gewissensfreiheit und die Glaubensbekenntnisfreiheit garantiert einschließlich des Rechts, sich allein oder gemeinsam mit anderen zu einer beliebigen Religion zu bekennen oder sich zu keiner zu bekennen, religiöse und andere Überzeugungen frei zu wählen, zu haben und zu verbreiten sowie nach ihnen zu handeln. Und dieses Recht steht den Gläubigen zu und beinhaltet auch daß sie es nicht hinnehmen müssen wenn ihre Kirche als Schauplatz von „Kunst“ missbraucht werden soll. Das sollten vor allem die beherzigen, die an anderer Stelle sich vehement für freie Religionsausübung einsetzen und den klassischen Satz prägen „Religiöse Positionen verdienen auch dann Schutz der Rechtsordnung, wenn sie meine Position nicht respektieren.“

Fahren wir fort in der Argumentation des Artikels so kommt schnell wieder der KGB ins Spiel. von dem man weiß natürlich weiß daß Putin dort seinerzeit gearbeitet hat. Wenn man jetzt noch kurz nachweisen kann dass auch der Metropolit, also quasi das russisch-orthodoxe Pendant des Papstes beim KGB war, dann haben wir ein unschätzbares Argument für den Fall gefunden, daß sich praktizierende Gläubige, deren Glauben man teilen mag oder nicht, sich gegen die „Zwangsmissionierung“ a la „Pussy Riot“ in der Christi-Erlöser-Kathedrale wenden. Man nimmt einfach das Totschlagsargument der „KGB-Leute“ ungeachtet der Frage ob die KGB-Eigenschaft hier eine Rolle spielt oder nicht. Dann ist jedenfalls das Handeln von „Pussy Riot“ in einer Kirche gerechtfertigt, oder etwa nicht? Gut zu wissen ist es in diesem Zusammenhang natürlich auch, wenn die Frauen im Nachhinein beteuern einen Kampf gegen die führen zu wollen, die den wahren Glauben verzerren. Bedauerlich nur dass im ganzen „Gebet“ in dem die Mutter Gottes gebeten wird Russland von Putin zu erlösen, sich kein Hinweis auf die glaubensreformatorischen Hintergründe findet.

Bedauerlich ist weiterhin, daß die Frauen ihre Hilfe bei der Bewahrung des wahren Glaubens erst später nach Abschluß ihrer Performance erklären und hinzufügen daß die Performance nichts mit religiösem Hass zutun habe. Das nehme ich ihnen sogar ab. Hochachtung vor dem verfassungsmäßig garantierten Recht der Gläubigen sieht jedenfalls anders aus.

Gut ist auch der folgende verkürzte Absatz. Er beschreibt worum es eigentlich geht: „Ob sie – die Teilnehmer an der Performance – mit einer so scharfen Reaktion von Kreml und Kirche gerechnet haben? … Zumindest sind sie jetzt populär und in aller Munde.“ Und genau darum geht es, in aller Munde sein. Und wie erreicht man das im Zeitalter der medialen Überfütterung? Durch Provokation. Nur sollte man sich dann nicht wundern wenn die herbeiprovozierte „Antwort“ auch kommt. Weiter geht es im Artikel wenn es denn da heißt sie, d.h. die Mitglieder von „Pussy Riot“ wollten mittels ihrer Performance die Gesellschaft auf die „komplizierten Beziehungen zwischen sakralem und säkulärem Raum, zwischen Kunst und Religion, Kunst und Recht aufmerksam machen. Und um diese nachgeschobene und durch nichts belegbare Behauptung mit einem Anschein von Seriosität zu versehen wird der Deus ex machina des „bekannten Kunstkritikers“ bemüht. Der versteht, im Gegensatz zum gemeinen Pöbel mit seinen rückständigen Ansichten zu dem was Kunst ist, etwas von „wahrer“ Kunst. Und deshalb ist sein Urteil bei der Frage ob es sich bei der fragwürdigen Darbietung in der Kathedrale um Kunst handele oder einfach nur – wie weiter vorn im Artikel auch behauptet – nur um einen Spuk handelte, das nicht Urteil das man weder anzuzweifeln hat und das deshalb auch allein selig machend ist.

Die deutsche Öffentlichkeit ist in ihrer Meinung zu „Pussy Riot“ offenbar geteilt auch wenn die Stimmen derer die eine differenzierte Betrachtung vorziehen in Deutschland weniger zu hören sind. Während sich Stimmen mit „Free Pussy Riot“ im Netz verlautbaren lassen, gibt es auch gegensätzliche Ansichten. So heißt es z.B. in einem Kommentar im Spiegel:

„Ich finde das rigorose Vorgehen gegen die Damen vollkommen in Ordnung! Erst „todesmutig“ einen auf großen Provokateur machen, jetzt aber die ganze Weltpresse behelligen, wie gemein man doch zu ihnen sei. … Hätten die Mädels Ihr peinlich pubertär-dekadentes Happening einmal nicht in einer christlichen Kirche, sondern in der Kaaba in Mekka oder einem sonstigen muslimischen Heiligtum durchgezogen – dann säßen sie jetzt auch nicht in U-Haft (oder besser gesagt: das was von Ihnen übrig wäre). Sorry, aber jenseits des Am-deutschen-Gutmenschen-Wesen-soll-die-Welt-genesen-Universums gibt es noch Länder, Völker und Gesellschaften, die noch Grenzen kennen. Man stelle sich das vor … „

Nun, soweit muß man vielleicht nicht gehen. Kommen wir aber zu einem ganz einfach Punkt. Wer mit Gruseln an die Strafen des russischen Strafgesetzbuches für diese Fälle denkt, der sei auf zweierlei hingewiesen. Erstens, Rußland steht mit den Regelungen – obwohl allzu gummiartig gefasst, nicht allein. Wer sich da informieren möchte, dem sei das bundesdeutsche StGB ans Herz gelegt und da insbesondere § 166 StGB.

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Eine gute Zusammenfassung zum Problem der Beschimpfung weltanschaulicher Bekenntnisse die manche ja auch in Deutschland verschärfen möchten ,gibt es hier.

Und zweitens, ein wenig mehr Gelassenheit von allen Seiten wäre nicht fehl am Platze. Ja, die Gruppe hat sich unkonventioneller Mittel bedient. Ja, insgesamt halte ich es für fraglich welchen „Kunstbegriff“ die Gruppe hat wenn ich mir die Aktion der Vorläufergruppe „Woina“ = „Krieg“ anschaue. Im auf Youtube befindlichen Video „Der Leiter der Kunstgruppe „Woina“ antwortet auf Fragen von REN TV“ hat die Gruppe ein Video ins Netz gestellt. In diesem Video kann man ab Sekunde 46 sehen wie eine „Kunstaktion“ der Gruppe des nachts abläuft. Da wird schlicht ein Polizeifahrzeug in St. Petersburg umgeworfen. Welch erhabene Kunst, da bleibt mir die Spucke weg.

Bei uns im Westen, der im Gegensatz zu Russland ja unverhältnismäßig viel demokratischer ist, kann man regelmäßig nach dem 1. Mai in Berlin Kreuzberg oder anlässlich von Auseinandersetzungen im Hamburger Schanzenviertel ähnliche „Kunstaktionen“. Die werden dann ab und zu durch deutsche Gericht ein undemokratischerweise als das bezeichnet was es ist, Sachbeschädigung gepaart mit Landfriedensbruch. Aber hier sind wir ja in Russland. Und da ist wenigstens aus der Sichtweise einiger westlicher Zeitgenossen offensichtlich alles erlaubt was sich gegen die Regierenden richtet. Denn wer es noch nicht weiß, Russland ist noch unterentwickelt und bedarf der vorsichtigen und behutsamen Begleitung durch Berufene auf dem Weg in die Demokratie westlicher Prägung. Dazu gehört wohl auch daß es stillhalten sollte wenn „Künstler“ sich an Polizeifahrzeugen zu schaffen mache, ist ja schließlich Kunst, also etwas Höheres das sich dem gemeinen Pöbel mit seinem beschränkten Horizont nicht unmittelbar erschließt.

Weiter heißt es in einem Kommentar in einem Forum zu Russland:

„Eine Riot Grrrl Band, die sich Pussy Riot (Fotzen Randale) nennt, soll jetzt …auch noch was vom Christentum halten? Erzähl das einem anderen. Und hier werden Leute, die in der Kirche Theater machen, genauso bestraft, auch wenn deren Aktionen sich nicht gegen die Kirche richten. Diese verrückten Hühner brauchen sich nicht zu beschweren. Nirgendwo auf der Welt wurde eine Revolutionärin verschont, nur weil sie ein kleines Kind hatte. Die Pussy Riots heulen doch nur rum, obwohl allen klar ist, dass alles eine billige Promo für ihre Band ist. Ich würde mich als Anarchist eher schämen, dass die debilste Yellow Press im Westen einen abfeiert. Pussy Riot ist eine peinliche Poser-Band und mehr nicht. Aber die russischen Anarchos sind ja genauso peinlich…“ … Und ich habe kein Problem damit, dass die Gesetze in Russland härter sind. … “

Vielleicht ein wenig hart, aber so ist Vox Populi in Deutschland. Von Anti-Putin ist bei denen die sich intensiver mit Russland befassen, Land und Leute kennen und vielleicht sogar dort wohnen wenig zu hören. Wer hätte das gedacht? Moderatere Töne im Forum klingen dann so:

„Das es für solch einen blöden Unfug eine Strafe geben muss, da braucht man glaube ich, nicht drüber diskutieren. Egal, ob man da russische oder mitteleuropäische Maßstäbe ansetzt. Aber 3-4 Wochen Sozialarbeit in einer Kirche oder einem kirchlichen Alten- oder Kinderheim sind da in meinen Augen angemessener als 8 Wochen Untersuchungshaft mit was immer dann auch noch kommen mag (2.500 Rubel Strafe bis 5 Jahre Kolonie). Aber wie … schon sagte: Wenn man schon u.U. die Strafe nicht abschreckend genug machen kann (ohne das sich darüber dann jemand ordentlich aufregen kann), dann macht man das eben mit der (künstlich verlängerten?) Untersuchungshaft. Obwohl DAFÜR eigentlich so gut wie kein Grund existiert.“

 „Es ist eindeutig, WAS die Damen da in der Kirche getan haben. Da muss niemand monatelang Nachforschungen betreiben oder Zeugen befragen, da es eindeutige Videoaufnahmen gibt. Wie dieses (traurige) Schauspiel nun rechtlich zu werten ist, dass ist eine andere Frage. Aber es besteht auf jeden Fall keine Begründung, warum man die Damen in Untersuchungshaft behält, weil eben keine langwierige Untersuchung notwendig ist. Und selbst wenn eine längere Untersuchung notwendig WÄRE, dann besteht wohl kaum Fluchtgefahr (könnte man mit einem Hausarrest lösen) und auch keine Verdunklungsgefahr. Den „Putin muss weg“-Gesang empfinde ich ebenfalls als absolut harmlos. Das ganze in einer Kirche zu machen und noch dies als eine Art Gebet darzustellen, das ist ziemlich geschmacklos und sollte nicht gänzlich straffrei bleiben. Allerdings sollte da eine Geldstrafe mit 5-stelligem Rubelbetrag und 4 Wochen Arbeit in einem kirchlichen Kinderheim vollkommen ausreichend sein.“

Gut gefallen hat mir das russische t-Shirt. Dort ist kurz gesagt die Lösung auf den Punkt gebracht wenn es heißt

„Gott wird sie richten und nicht das Moskauer Stadtgericht“.

Nachtrag:

Ob Putin sich hat von der öffentlichen Meinung beeindrucken lassen (halte ich für sehr unwahrscheinlich, man denke an den zweiten Tschetschenienkrieg der auch trotz weltweiter Proteste lief) oder sich einfach ein lästiges Problem vom Halse schaffen wollte, all das kann auf sich beruhen.

In einem Artikel der russischen Nachrichtenagentur RIA Nowosti anläßlich des Besuches von Präsident Putin in London heißt es zur Causa „Pussy Riot“ daß Präsident Putin eine harte Bestrafung der Mitglieder der Punkband weder für sinnvoll noch für wünschenswert halte. Weiter äußerte sich Putin in dem Artikel wie folgt „Oder wenn sie – die Mitglieder von Pussy Riot – im Kaukasus  eine muslimische Sakralstätte entweiht hätten, dann wären nicht einmal in der Lage gewesen sein, um sie inUntersuchungshaft zu nehmen.“

„Dennoch, ich denke nicht, dass sie hart dafür bestraft werden sollten“, sagte der Präsident weiter. „Ich hoffe, sie ziehen gewisse Schlüsse. Dennoch ist es Sache des Gerichts die endgültige Entscheidung zu treffen „, sagte er.

Mit den Worten des früheren sowjetischen Botschafters der UdSSR Pjetr Abrassimov könnte man sagen „Ende gut, alles gut“

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Mit diesem Begriff umschreibt man den Brauch im alten Rom das Volk mittels Brot und Spielen ruhig zu stellen. Daß dieser gute Brauch nicht ausgestorben ist, dafür ist u.a. das Kiew heutiger Tage ein gutes Beispiel.

Anlaß der Volksbelustigung: Die Feier 1020 Jahre Christianisierung der Kievskaya Rus. Vor 1020 Jahren im Jahre 988 soll die Christianisierung der Kiewer Rus unter Großfürst Wladmir I., dem Heiligen stattgefunden haben. Heidnische Götterbilder wurden zerstört und in den Dnepr geworfen. Das Christentum wurde Staatsreligion am Dnepr.
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Am 19. Januar feierte die russisch-orthodoxe Welt das Fest „Christi Taufe“. In der Nacht zum 19. feierte die orthodoxe Gemeinde in den Kirchen und das Fernsehen zeigte Bilder wie die Gläubigen in die Kirche eilen und von Priestern geweihtes Wasser, das das ganze Jahr über als Allheilmittel dienen soll, in Plastikkanistern aus der Kirche tragen. Die Gläubigen gehen an die Flüsse und tauchen in das eiskalte Wasser um an die Taufe Christi zu gemahnen. Der echte Rechtgläubige taucht dabei dreimal total unter in den eiskalten Fluten. Bei Temperaturen von manchmal bis zu 20 Grad minus eine echte Herausforderung. Alt und jung, Männlein und Weiblein nehmen an dieser Veranstaltung teil.

Und als ich einmal an einer solchen Zeremonie teilnahm und sah wie die örtliche Feuerwehr mittels Schläuchen den Nachschub an „heiligem“ Wasser in der Kirche sicherstellte, seitdem ist mir das Ganze eher sehr suspekt. Aber wahrscheinlich zählt eher der Glaube. Jedenfalls trugen auch in diesem Jahr die Gläubigen zuhauf das Wasser aus den Kirchen. Manchmal ist das eben schwer für uns nachzuvollziehen.

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